Für Mitarbeiter – Download-Service
Urlaubsantrag
Bitte füllen Sie den Urlaubsantrag aus, drucken Sie ihn aus und lassen Sie ihn von Ihrem aktuellen Einsatzbetrieb genehmigen, bevor Sie ihn an Ihr SYNERGIE-Team schicken. Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Ihrem ersten Urlaubstag genehmigt werden muss.
Stundenzettel
Wenn Sie den Stundenzettel hier ausdrucken, achten Sie bitte darauf, dass Sie nach Ausfüllen und Bestätigung durch Ihren aktuellen Einsatzbetrieb entsprechende Kopien erstellen: eine Kopie ist für den Einsatzbetrieb, eine für Ihre eigenen Unterlagen und das Original schicken Sie bitte schnellstmöglich an Ihre SYNERGIE-Niederlassung.
Kollektivvertrag
Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) regelt Rechte und Pflichten für Beschäftiger, Überlasser & Mitarbeiter. Für Arbeiter wird der Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlasser (KV AKÜ) angewendet, für Angestellte der Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung (KV Allg. Gew. Ang.). Kollektivverträge regeln im Wesentlichen alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis wie bspw. Urlaubsanspruch, Vergütung etc.
Kollektivvertrag Gewerbe Handwerk und Dienstleistung Angestellte gültig ab 1.1.2023